Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,108
BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52 (https://dejure.org/1953,108)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1953 - 4 StR 787/52 (https://dejure.org/1953,108)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 (https://dejure.org/1953,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Wegschaffung eines Betrunkenen

§ 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', subjektive Kausalität, (keine) Gewaltempfindung durch Opfer

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 210
  • NJW 1953, 1400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
    Die von der Revision behauptete allgemeine Beweisregel, daß zur Überführung eines Angeklagten in keinem Falle die bloße Einlassung eines Mitangeklagten ausreichen könne, setzt sich in Widerspruch zu dem Verfahrensgrundsatze freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO - vgl. BGH 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952).
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
    Daß das Opfer die Anwendung der unmittelbar gegen seine Person gerichteten Gewalt empfindet, ist nicht Inhalt des Begriffs der Gewaltanwendung; es ist daher ohne Belang, daß Günther bewußtlos war, als er zum Zwecke seiner Beraubung weggebracht wurde (vgl. BGH NJW 1953, 350 Nr. 14).
  • RG, 02.03.1918 - V 948/17

    Ist es ein Revisionsgrund, wenn bei der Vernehmung eines Sachverständigen ein

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
    Die - auch für die Hauptverhandlung geltende - Vorschrift des § 80 Abs. 2 StPO ergibt nämlich zwingend, daß der Sachverständige bei der Vernehmung des Angeklagten zwar anwesend sein darf, aber nicht anwesend sein muß (vgl. RGSt 52, 161; BGH JZ 1952, 89).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Der Tatbestand verlangt allerdings nicht, dass der Einsatz des Nötigungsmittels objektiv erforderlich ist oder die Wegnahme zumindest kausal fördert (BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52, BGHSt 4, 210, 211 und vom 19. April 1963 - 4 StR 92/63, BGHSt 18, 329, 331).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft, wie das Landgericht meint (BGHSt 1, 145; 4, 210) [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52].

    Maßgebend ist allein seine Vorstellung und sein Wille (BGHSt 4, 210, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52] und 1, 145).

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Der Tatbestand des Raubes erfordert allerdings, daß die Gewalt das Mittel sein muß, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).

    Auch ein Schlafender oder Bewußtloser kann beraubt werden (vgl. KGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht